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Tag gegen Lärm, 27 April 2011
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Gericht: Nachtfahrverbot für Lastwagen auf Bundesstraße zulässig
In der bayernweit ersten Gerichtsentscheidung zum Mautausweichverkehr hat das Verwaltungsgericht Ansbach den Schutz der Anwohner über die Interessen der Wirtschaft gestellt.
Ansbach/Dinkelsbühl. In einem Eilverfahren lehnte das Verwaltungsgericht am Freitag den Antrag mehrerer schwäbischer Firmen ab, das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf der Bundesstraße 25 in Westmittelfranken außer Kraft zu setzen. Nach Ansicht des Gerichts ist es seit Einführung der Autobahnmaut zu einem erheblichen Anstieg des Schwerverkehrs auf der B 25 gekommen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen sei ein Fahrverbot daher zulässig.
Auf dem Abschnitt der B 25 zwischen Dinkelsbühl und Feuchtwangen (Landkreis Ansbach) wird seit kurzem ein Nachtfahrverbot erprobt. Damit soll der Mautausweichverkehr von der Autobahn A 7 Würzburg-Ulm eingedämmt werden. Gegen das Verbot, das zunächst für sechs Monate gilt, waren 13 Speditionsunternehmen aus dem Raum Augsburg und dem Landkreis Donau-Ries vorgegangen. Sie machten geltend, dass ihnen dadurch der Betrieb erschwert würde und erhebliche zusätzliche Kosten entstünden. Nach Darstellung der Kläger wurde die B 25 schon seit jeher als Abkürzungsstrecke aus dem schwäbischen Raum genutzt.
Das Gericht hielt dagegen fest, dass der Schwerlastverkehr seit Einführung der Autobahnmaut erheblich zugenommen habe. Nach Feststellungen des Straßenbauamtes Ansbach würden auch die Lärm- Grenzwerte deutlich überschritten. Das Gericht hob hervor, dass die Straßenverkehrsordnung Verkehrsbeschränkungen zum Schutze der Bevölkerung ausdrücklich zulasse. Es sei der Wille des Gesetzgebers, den überörtlichen Durchgangsverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen nicht von der Autobahn auf andere Straßen, insbesondere Ortsdurchfahrten, ausweichen zu lassen. Ein generelles Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr - mit Ausnahme des Regionalverkehrs - dürfe deshalb erlassen werden.
Damit könne unter Umständen auch der bisherige Durchgangsverkehr gezwungen sein, die Autobahn oder andere Strecken zu benützen. Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts kam daher zu der Auffassung, dass die Klage der Fuhrunternehmer insgesamt erfolglos bleiben werde. Der Dinkelsbühler Oberbürgermeister Christoph Hammer (CSU) begrüßte die Entscheidung. Das Durchfahrtsverbot sei in langen Verhandlungen und gegen große Widerstände durchgesetzt worden. Es sei daher erfreulich, dass es nun vom Gericht bestätigt wurde. "Es war der Bevölkerung nicht mehr zuzumuten, den Lärm des Mautausweichverkehrs rund um die Uhr ertragen zu müssen", erklärte Hammer.
Nr. 144: 27.07.2006
Verkehrsbeschränkungen (Nachtfahrverbot) auf der Staatsstraße 2151 und der Bundesstraße 14
Die Regierung der Oberpfalz wird in den Ortsdurchfahrten der B 14 (Hirschau, Schnaittenbach) und der St 2151 (Schwarzenfeld, Fensterbach) ein Nachtfahrverbot für LKW über 7,5 t anordnen. Obwohl sich die betroffenen Gemeinden im Interesse ihrer Bürger für eine Totalsperre ausgesprochen hatten, waren sie nach ausführlicher Darstellung der Sach- und Rechtslage in einer Verkehrskonferenz am 20.07.2006 mit dieser Maßnahme einverstanden.
Die positive wirtschaftliche Entwicklung der Oberpfalz in den letzten Jahren sowie Zuwächse beim Transit haben zu einem erheblichen Anstieg des Lkw-Verkehrs geführt. Dies ist zum Teil mit schweren Belastungen der Anwohner in den Ortsdurchfahrten verbunden.
Am stärksten betroffen sind die Gemeinden entlang der Bundesstraße 14 (Hirschau, Schnaittenbach) und der Staatsstraße 2151 (Schwarzenfeld, Fensterbach).
Die Regierung der Oberpfalz hatte das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach beauftragt, Lärmberechnungen durchzuführen. Diese haben ergeben, dass insbesondere zur Nachtzeit eine so hohe Belastung der Anwohner vorliegt, dass zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen straßenverkehrsrechtlich ein Einschreiten möglich und geboten ist.
In einem Fachstellengespräch im Landratsamt Schwandorf am 20.07.2006 hat die Regierung deshalb mit allen beteiligten Behörden und den betroffenen Gemeinden die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen erörtert. Dabei wurde (wieder) deutlich, dass eine Ideallösung, die den fehlenden Lückenschluss der Bundesautobahn A 6 ausgleicht, allein mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht möglich ist. Die Maßnahmen dürfen zudem auch nicht dazu führen, dass der Ost-West-Verkehr in der mittleren Oberpfalz völlig zusammenbricht bzw. dass es zu Rückstaus bis auf die Bundesautobahn A 93 kommt.
Nach Abwägung aller Belange wird die Regierung umgehend ein Nachtfahrverbot auf der Bundesstraße 14 und der Staatsstraße 2151 anordnen. Damit hat die Regierung alle rechtlich vertretbaren Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Situation der Anwohner an den betroffenen Strecken bis zur Fertigstellung der Bundesautobahn A 6 zu verbessern.
Nachtfahrverbot für Lastwagen auf Bundesstraße 10 ausgeweitet
Pirmasens/Landau - Das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf der B 10 durch den Pfälzerwald wird um zwei Stunden ausgeweitet. Die Bundesstraße zwischen Landau und Pirmasens ist künftig von 22.00 bis 06.00 Uhr für Brummis auf der Durchreise tabu, wie die Staatskanzlei in Mainz am Dienstag mitteilte.
Das Fahrverbot war im Dezember 2005 in einem Modellversuch eingeführt worden (23.00 bis 05.00 Uhr). Es ist eine Reaktion auf die gestiegene Verkehrsbelastung durch Lkw, die mit Hilfe der B 10 die Maut auf Autobahnen umgehen wollen.